Der FRAUEN-NACHTFAHRDIENST bietet
- Beförderung auschließlich für Frauen (natürlich auch mit Kindern)
- Sichere Beförderung von Haus zu Haus (keine Wartezeiten an Haltestellen, keine Wege von Haltestellen zur Wohnung).
Kartenkauf direkt im Taxi.
Wer kann den Frauen-Nachtfahrdienst nutzen ?
alle Frauen und Mädchen (Mindestalter 14 Jahre) ohne männliche Begleitung. Selbstverständlich müssen die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes beachtet werden. Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr können mitgenommen werden.
Mit dem FRAUEN-NACHTFAHRDIENST ist nur die Beförderung einer Frau möglich.
Steigen mehrere Frauen in das Taxi ein, muß eine normale Taxifahrt
jeweils nach Stand des Taxameters – bezahlt werden.
Wo kann der Frauen-Nachtfahrdienst genutzt werden ?
Die Beförderung ist nur innerhalb der Grenzen der Stadt Viernheim zulässig. Wird die Fahrt über die Grenzen der Stadt fortgesetzt, entfällt die Vergünstigung. Der Frauen-Nachtfahrdienst kann zu folgenden Zeiten in Anspruch genommen werden:
während der Sommerzeit: von 20:00 bis 06:00 Uhr
während der Winterzeit: von 19:00 bis 06:00 Uhr